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OGH: Arzt haftet für behindertes Kind

Unsere Kanzlei hat einen bedeutenden Fall vor dem Obersten Gerichtshof vertreten. In diesem wegweisenden Urteil hat der OGH entschieden, dass in Fällen von "wrongful birth" und "wrongful conception" keine Unterscheidung mehr zwischen der Geburt gesunder und behinderter Kinder gemacht wird.

"Wrongful birth" bezieht sich auf die Geburt eines Kindes, das bei korrekter medizinischer Beratung oder Diagnose nicht geboren worden wäre. "Wrongful conception" hingegen bezieht sich auf die ungewollte Empfängnis eines Kindes trotz angewandter Verhütungsmaßnahmen.


Im vorliegenden Fall übersah ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe eine schwere Behinderung des Kindes. Die Eltern hätten sich bei korrekter Diagnose für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden. Der OGH bestätigt, dass Ärzte für den vollen Unterhaltsaufwand des Kindes haften, unabhängig von dessen Gesundheitszustand, wenn die Geburt durch fachgerechte Aufklärung oder Behandlung hätte verhindert werden können.


Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die medizinische Praxis und Patientenrechte haben.


-Artikel aus der Krone vom 19. Jänner, 2024


📞 0316/828775





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