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Wenn der eigene Fahrradsturz zur Strafe führt

  • 6. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Grazer stürzte mit seinem Fahrrad und verletzte sich schwer. Obwohl keine weitere Person am Unfall beteiligt war, erhielt er wenige Wochen später eine Verwaltungsstrafe wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.

Mag. Michael F. Damitner erklärt, dass die Behörde bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden verpflichtet ist zu prüfen, ob ein Verkehrsverstoß vorliegt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Behörde im Falle eines Einspruchs den behaupteten Verstoß auch beweisen muss. In vielen vergleichbaren Fällen ist dieser Nachweis nur schwer zu erbringen.


Beitrag aus der Kronen Zeitung vom 03.07.2026



 
 
 

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