Trotz Sterilisation wurde eine 40-jährige Steirerin wieder schwanger und fordert nun Schadenersatz von der KAGES.
Dr. Prutsch-Lang argumentiert als ihre Anwälting, dass auch ein gesundes, aber ungewolltes Kind einen finanziellen Schaden darstellt. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass kein Unterschied mehr zwischen gesunden und kranken Kindern gemacht wird, wenn es um Ersatzansprüche geht.
Ein bedeutender Schritt für das Recht auf Selbstbestimmung!
Comentarios