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Kunstfehler: Zivilgericht gibt der Witwe recht

  • Autorenbild: Kathrin Schwarzl
    Kathrin Schwarzl
  • 24. Apr. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Andreas T. (46) starb, weil ein Darmverschluss nicht erkannt wurde. Strafrechtlich blieb das ohne Folgen, zivilrechtlich nicht. Dr. Prutsch vertritt die Witwe des Verstorbenen. In einem zivilrechtlichen Verfahren wurden ihr 17.000 Euro Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten zugesprochen.

- Artikel aus der Kleinen Zeitung vom 24. April 2018




 
 
 

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