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Patientenrechte kennen und rechtzeitig handeln: Dr. Prutsch-Lang im Interview bei selpers

  • 7. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Welche Rechte haben Patient:innen, wenn eine notwendige medizinische Behandlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt? Und an wen können sich Betroffene wenden, wenn sie sich mit ihren Beschwerden nicht ausreichend ernst genommen fühlen?

Darüber spricht Dr. Prutsch-Lang im aktuellen Interview mit selpers. Als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Medizin- und Arzthaftungsrecht gibt sie einen Überblick über wichtige Patientenrechte und zeigt auf, welche Möglichkeiten Betroffene haben, ihre Interessen wahrzunehmen.


Ein wesentlicher Punkt: Patient:innen haben das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung nach dem Stand der Wissenschaft, und zwar innerhalb eines Zeitraums, der gesundheitliche Schäden durch unnötige Verzögerungen möglichst verhindert.


Dr. Prutsch-Lang empfiehlt außerdem, bei anhaltenden Beschwerden eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man sich nicht ausreichend gehört oder ernst genommen fühlt. Je nach Situation können neben dem direkten Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auch Patientenanwaltschaften, Ombudsstellen oder auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwält:innen wichtige Anlaufstellen sein.


Gerade bei medizinisch notwendigen Behandlungen kann es entscheidend sein, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu informieren.


Das vollständige Interview mit Dr. Karin Prutsch-Lang und weitere Informationen zum Thema Patientenrechte finden Sie hier:


 
 
 

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