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Urteil nach tödlichem Sturz: Strafe für Ehepaar gemildert

  • Autorenbild: Kathrin Schwarzl
    Kathrin Schwarzl
  • 25. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Nach dem tragischen Sturz eines Grazer Anwalts durch ein nicht ordnungsgemäß gesichertes Terrassengeländer wurde das Gastgeber-Ehepaar ursprünglich wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde das Urteil nun auf fahrlässige Körperverletzung mit bedingter Haft reduziert. Mag. Julia Halm übernahm die Verteidigung.


  • Artikel aus der Krone vom 24.09.2025


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