Amoklauf: Anwälte wollen Staat verklagen
- Kathrin Schwarzl
- 20. Juli
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Nach dem schockierenden Amoklauf am BORG Dreierschützengasse in Graz, bei dem neun Schüler:innen und eine Lehrerin getötet wurden, rückt nun auch die juristische Aufarbeitung in den Fokus. Dr. Karin Prutsch-Lang und Mag. Andreas Kleinbichler prüfen aktuell die Einleitung einer Amtshaftungsklage gegen den Staat.
Kritisch sehen beide vor allem die Abläufe im Vorfeld der Tat: Der Täter war beim Bundesheer als psychisch untauglich für den Waffenbesitz eingestuft worden. Dennoch erhielt er später eine Waffenbesitzkarte - das Argument, das Bundesheer dürfe vertrauliche Daten nicht weiterleiten, bewertet Kleinbichler als unzureichend.
Dr. Prutsch-Lang äußerte sich gegenüber der Krone kritisch zu den Bewertungsmaßstäben und stellte klar: Ein positives Gutachten dürfe nicht allein ausschlaggebend sein, wenn zuvor bereits gegenteilige Einschätzungen vorlagen. Entweder handle es sich um ein ungeeignetes Beurteilungsverfahren - oder um eine fehlerhafte Einschätzung durch den Gutachter.
Ziel der angedachten Amtshaftungsklage ist es, staatliche Verantwortung für mögliche Versäumnisse sichtbar zu machen - insbesondere für Lücken in der Kommunikation und den Abläufen zwischen Gutachtern, Behörden und dem Bundesheer. Geklagt werden kann ausschließlich von direkten Angehörigen der Opfer.
Für Dr. Prutsch-Lang und Mag. Kleinbichler geht es nicht nur um juristische Aufarbeitung, sondern auch darum, ein System zu hinterfragen, das solche Tragödien nicht verhindern konnte - und daraus konkrete Konsequenzen zu ziehen.
Beitrag aus der Krone vom 20.07.2025




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